Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Südlicher Steigerwald e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. In ihm sind 18 Gemeinden, zahlreiche Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger zusammengeschlossen.
Ziel des Vereins ist die Entwicklung der Region in naturräumlicher, touristischer, wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Hinsicht.
Dabei hilft die Europäische Union mit Geldern aus dem LEADER-Programm, die als Zuschüsse (meist 50%) in die LAG-Projekte fließen.

Lage

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Lage:

  • Bundesland Bayern
  • Bezirk Mittelfranken
  • Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim
  • Bezirk Oberfranken
  • Kreis Bamberg
  • Bezirk Unterfranken
  • Kreis Kitzingen

Größe:

ca. 675km²

Einwohner: ca. 38.000 Personen, innerhalb der 18 Kommunen;

LAG:

  • gemeinnütziger Verein
  • 1997 gegründet
  • ab Mai 2002  LEADERplus-Region
  • 2007 bis 2013 LEADER in ELER
  • 2014 bis 2020 LEADER-Region

Großschutzgebiete: LAG-Gebiet liegt vollständig im Naturpark Steigerwald,

Landschaftscharakteristik: hoher Waldanteil, Hügellandschaft, viele kleinere Bäche samt Talräumen, hochwertige Naturausstattung, dünne Besiedlung, sehr kleindörflich und kleinbäuerlich strukturiert


Organisation


Geschichte

Drei Ansätze einer regionalen Entwicklung gingen der LAG-Gründung voraus. Mitte der 90er Jahre veranlassten die Strukturschwäche der Region, Probleme der Landwirtschaft und vor allem einige massive Überschwemmungen den Bund Naturschutz Scheinfeld einen Konzeptentwurf zu entwickeln, der sowohl dem Naturschutz und der Wasserrückhaltung dient als auch der gesamten Regionalentwicklung zugute kommt.

Unter dem Slogan „Lebensraum für Mensch und Natur“ wurde dieses Talauenprojekt konkretisiert und viel Überzeugungsarbeit in Ratsgremien und Bevölkerung geleistet. Als wichtiger Umsetzungspartner und Maßnahmenträger konnte der Landschaftspflegeverband (LPV) Mittelfranken gewonnen werden. Im Sommer 1997, also noch vor der LAG-Gründung, wurde eine beim LPV angesiedelte Teilzeit-Stelle zur Projektkoordination eingerichtet.
Parallel dazu formierte sich eine Kulturinitiative aus Künstlern und Kunstinteressenten mit dem Ziel, die kulturellen Aktivitäten und die interkommunale Zusammenarbeit zu verstärken.

Auf der Ebene der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld war bereits seit den 70er Jahren ein Fremdenverkehrsausschuss eingesetzt. Sein Anliegen: Förderung des Tourismus, unter anderem durch Erstellung einer regionalen Wanderkarte.
Ende 1997 wurde, gemeinsam initiiert von Naturschützern, der Kulturgruppe und den VG-Bürgermeistern, die Aktionsgruppe gegründet und die Aktivitäten in der Region darin gebündelt.
Schwerpunkt war von Anfang an, wie es in der LAG-Satzung heißt,
„die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft und der Kultur- und Naturgüter als wichtiges Potential des ländlichen Raumes.“
 

Ausgehend von 6 Mitgliedsgemeinden im Jahr 1997 hat sich die Zahl auf 18 Gemeinden erhöht. Das durch den Zusammenschluß neu formierte Gebilde dürfte bayernweit einmalig sein. Es überschreitet nicht nur die Grenzen von drei Landkreisen, sondern liegt zudem quer zu den drei fränkischen Regierungsbezirken und folgt damit dem LEADER-Grundpostulat "Versuchslabor und Experimentierstätte für den ländlichen Raum" zu sein.


Geschäftsordung

Geschäftsordnung für das LAG-Entscheidungsgremium zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens im Rahmen von Leader

Präambel 

Die Lokale Aktionsgruppe verfügt nach VO (EG) 1698/2005 Art. 61 über Entscheidungsbefugnisse bei der Umsetzung ihrer Regionalen Entwicklungsstrategie und damit bei der Auswahl von Projekten, für die eine Leader-Förderung beantragt werden soll. Sie ist in ihrer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung an die Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zur Projektauswahl gebunden. Dabei hat sie formale Mindestanforderungen zu erfüllen, insbesondere: hat sie für die erforderliche Transparenz bei der Projektauswahl zu sorgen, sind Interessenkollisionen von Mitgliedern des Entscheidungsgremiums zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass von den stimmberechtigten Teilnehmern an Beratung und Abstimmung über ein Projekt mindestens 50% der Gruppe der Wirtschafts- und Sozialpartner bzw. anderer Vertreter der Zivilgesellschaft angehören. 

§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für die Durchführung des Projektauswahlverfahrens durch das  Entscheidungsgremium. 

§ 2 Geltungsdauer

Diese Geschäftsordnung gilt für die Dauer der laufenden Leader-Förderperiode. Sie wird durch den Vorstand mit absoluter Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschlossen.
Bei Änderungen ist sicherzustellen, dass die EU-rechtlichen Vorgaben zur Projektauswahl eingehalten werden. 

§ 3 Abstimmungsverfahren
Die Auswahlbeschlüsse können nach folgenden Verfahren herbeigeführt werden.
1.  Persönliche Abstimmung in der Sitzung des Entscheidungsgremiums. 

§ 4 Einladung zur Sitzung / Information der Öffentlichkeit
1.  Zur Sitzung des Entscheidungsgremiums wird unter Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche schriftlich oder in elektronischer Form geladen.
2.  Mit der Einladung zur Sitzung erhalten die Mitglieder die Tagesordnung mit Angabe der Projekte, die zur Entscheidung anstehen, sowie ausreichende Vorabinformationen (z.B. Projektskizzen) zu den einzelnen Projekten.
3.  Vor der Sitzung des Entscheidungsgremiums wird der Termin mit Angabe der Tagesordnung und Nennung der Projekte, die zur Entscheidung anstehen, von der LAG im Internet oder in den regionalen Medien bekanntgegeben. 

§ 5 Beschlussfähigkeit / Ausschluss von der Entscheidung bei persönlicher Beteiligung
1. Das Entscheidungsgremium ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Außerdem ist es bei jeder einzelnen Projektauswahlentscheidung notwendig, dass bei der Beratung und Abstimmung mindestens 50 % der Stimmberechtigten der Mitgliedergruppe der „Wirtschafts- und Sozialpartner sowie anderer Vertreter der Zivilgesellschaft“ angehören.
2.  Bei Abstimmungen in Sitzungen können sich Stimmberechtigte durch schriftliche Übertragung ihres Stimmrechts auf ein anderes Mitglied des Entscheidungsgremiums aus derselben Gruppe, der sie angehören, vertreten lassen. Die entsprechende Vollmacht ist dem  Leiter der Projektauswahlsitzung vor der Abstimmung auszuhändigen. Die Vertretung ist in der Teilnehmerliste zu vermerken.
3.  Mitglieder des Entscheidungsgremiums sind von Beratungen und Entscheidungen zu Projekten, an denen sie persönlich beteiligt sind, auszuschließen.